
Verordnung & Bewilligung
Physiotherapie
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin. Es obligt diesem, was er/sie verordnet, ich empfehle eine Verordnung für 6-10x Physiotherapie à 45 Minuten. Lassen Sie diesen Verordnungsschein vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse für eine teilweise Kostenrückerstattung chefärztlich bewilligen. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen auch Auskunft über die Höhe der Rückerstattung.
Osteopathie/Kinderosteopathie
Für Ihre osteopathische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung für Osteopathie. Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob eine Kostenrückerstattung geleistet wird. Die meisten Zusatzversicherungen beinhalten inzwischen Osteopathie.